2017-11-28

Merkel: Schmidt verstieß gegen Geschäftsordnung der Regierung – Glyphosat-Zustimmung aber „gerechtfertigt”


Die Kanzlerin hat dem Landwirtschaftsminister wegen dessen Zustimmung zur Zulassung des Unkrautgifts Glyphosat auf EU-Ebene einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung der Bundesregierung vorgeworfen.

Aber sie machte auch deutlich, dass sie das Ja zur weiteren Zulassung von Glyphosat für "gerechtfertigt" hält.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) wegen dessen Zustimmung zur Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat auf EU-Ebene einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung der Bundesregierung vorgeworfen.

„Das entsprach nicht der Weisungslage, die von der Bundesregierung ausgearbeitet war“, sagte Merkel am Dienstag in Berlin. Deutschland hatte in Brüssel am Montag auf Veranlassung von Schmidt mit Ja gestimmt, obwohl Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) dem widersprochen hatte.

In so einem Fall sieht die Geschäftsordnung der Regierung vor, dass sich Deutschland der Stimme enthält – was bei früheren Abstimmungen über die Glyphosat-Zulassung auch eingehalten wurde. Schmidt habe nun dieser Vorgabe nicht entsprochen, sagte Merkel zu dessen Verhalten am Montag und fügte hinzu: „Ich erwarte, dass sich ein solches Vorkommnis nicht wiederholt.“ Regeln seien auch in einer geschäftsführenden Bundesregierung „genauso einzuhalten“.

Merkel machte allerdings auch deutlich, dass sie inhaltlich das Ja zur weiteren Zulassung von Glyphosat für „gerechtfertigt“ hält. Sie sei „in der Sache anders als Frau Hendricks mehr bei Herrn Schmidt“.

Glyphosat gilt als schädlich für Natur und Artenschutz sowie als möglicherweise krebserregend. Die EU-Entscheidung vom Montag sieht eine Zulassung von Glyphosat für weitere fünf Jahre vor. (afp)

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